Herausforderung: Datenschutzmanagementsystem?
Um den Anforderungen der DSGVO und der Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO zu entsprechen, erweist sich die Einführung und das Betreiben eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) als hilfreich und zielführend.