Allgemeine Geschäftsbedingungen der BerIsDa GmbH

§ 1 Allgemeines

(1) Für Verträge zwischen der BerIsDa GmbH und ihren Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eventuell ergänzt durch spezielle Vertragsbedingungen für einzelne Lieferungen und Leistungen.

(2) Vertragsbedingungen des Kunden finden auf diese Verträge keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausnahmsweise von der BerIsDa GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt. Im Übrigen wird deren Geltung hiermit widersprochen.

(3) Alle mündlichen, telefonischen oder telegraphischen Abmachungen bedürfen für ihre rechtliche Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die BerIsDa GmbH; diese kann auch per Telefax oder in Form einer digital signierten eMail erfolgen.

§ 2 Vertragsabschluß und Vertragsanbahnung

(1) Verträge zwischen der BerIsDa GmbH und ihren Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle einer mündlichen, telefonischen, schriftlichen oder anderweitig übermittelten Bestellung kommt der Vertrag mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Erfüllung oder dem Eingang eines Erfüllungsangebots beim Kunden zustande.

(2) Alle von der BerIsDa GmbH erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In einem Angebot zusammengestellte Leistungen oder Waren werden nur dann als zusammengehörig angesehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang eines Vertrages ist die Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung. Beanstandungen dieser Erklärungen sind unverzüglich vor Ausführung des Auftrags, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang, schriftlich mitzuteilen.

§ 3 Gefahrtragung und Versand 

(1) Die BerIsDa GmbH liefert bestellte Waren oder Unterlagen ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die BerIsDa GmbH die Übernahme der Transportkosten ausdrücklich erklärt hat. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstands an den Kunden oder Spediteur geht die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch für den Fall des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des sonstigen Verlusts des Vertragsgegenstands. § 14 Absatz (2) gilt entsprechend für die Leistungen der BerIsDa GmbH.

(2) Es bleibt dem Kunden überlassen, ob dieser auf seine Kosten eine Transportversicherung abschließt. Das Risiko für eine vom Kunden an die BerIsDa GmbH retournierte Sendung verbleibt bis zum Eintreffen der Sendung bei der BerIsDa GmbH beim Kunden.

§ 4 Lieferfristen und Liefertermine, Teillieferungen 

(1) Die BerIsDa GmbH wird sich bemühen, angegebene Lieferfristen einzuhalten. Soweit durch die BerIsDa GmbH eine verbindliche Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird, kann der Kunde der BerIsDa GmbH eine Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Eingang der Fristsetzung bei der BerIsDa GmbH, setzen. Soweit die BerIsDa GmbH diese Nachfrist nicht einhält oder zwischen den Vertragsparteien keine anderweitige Einigung über einen neuen Liefertermin zustande kommt, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche gegen die BerIsDa GmbH nur dann zu, wenn die BerIsDa GmbH den Schaden des Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Weitergehende Ansprüche stehen in diesem Fall dem Kunden gegen die  BerIsDa GmbH nicht zu. 

(2) Macht der Kunde von seinen Rechten aus Absatz (1) nicht unverzüglichen Gebrauch, verwirkt er seine Rechte wegen der Nichteinhaltung von Lieferfristen und -terminen. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinerseits im Zusammenhang mit der Lieferung stehende Mitwirkungspflichten schwerwiegend verletzt hat. 

(3) Die BerIsDa GmbH ist zu Teillieferungen des Vertragsgegenstands berechtigt. Für jede Teillieferung kann die BerIsDa GmbH eine entsprechende Teilrechnung stellen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die von der BerIsDa GmbH angegebenen Preise sind Nettopreise in EURO, zu denen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzukommt. Kosten für Sonderverpackungen und Transport kommen hinzu und sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. 

(2) Gerätepreise verstehen sich ohne Installation, Einweisung und Softwareanpassung. Softwarepreise verstehen sich ebenfalls ohne Installation, Einweisung und eventuelle Anpassung an Hardware oder andere Software. Diese und ähnliche Leistungen sind vom Kunden gesondert zu bestellen und zu vergüten.

(3) Alle Rechnungen der BerIsDa GmbH sind, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus oder bei Lieferung (Nachnahme) sofort und ohne jeden Abzug zu zahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber unter Abzug etwaiger Einziehungsgebühren angenommen.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden gegenüber der BerIsDa GmbH nicht zu.

(5) Die der BerIsDa GmbH ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die ihr gegenüber dem Kunden zustehen, und gegenüber sämtlichen Forderungen, die der Kunde gegen die der BerIsDa GmbH hat.

§ 6 Zahlungsverzug

(1) Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer Rechnung in Zahlungsverzug, ist die BerIsDa GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG) veröffentlichten Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Verzugszinsen können höher angesetzt werden, wenn die der BerIsDa GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.

(2) Wird ein Scheck oder ein Wechsel des Kunden nicht eingelöst, so ist ddie BerIsDa GmbH berechtigt, sämtliche den Kunden betreffenden Rechnungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn weitere Schecks oder Wechsel des Kunden von der BerIsDa GmbH hereingenommen worden sind. In diesem Fall kann die BerIsDa GmbH für alle weiteren, dem Kunden gegenüber geschuldeten Leistungen, Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Werden diese vom Kunden nicht unverzüglich erbracht, kann BerIsDa GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von allen betroffenen Verträgen zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle von der BerIsDa GmbH an den Kunden gelieferten Waren, Dienstleistungen oder Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum der BerIsDa GmbH.

(2) Der Kunde darf die unter dem Vorbehalt des Absatz (1) stehenden Gegenstände weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände der BerIsDa GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist weiterhin verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum der BerIsDa GmbH hinzuweisen.

(3) Der Kunde hat die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verwahren und auf eigene Kosten gegen die Risiken Raub, Diebstahl, Feuerschaden, Wasserschaden und Vandalismus zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine künftigen Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Hinblick auf die gelieferten Gegenstände bereits jetzt an die BerIsDa GmbH ab.

(4) Der Kunde hat die Kosten aller Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums der BerIsDa GmbH dienen, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Maßnahme fehlschlägt, objektiv aber geboten scheint.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle seines Zahlungsverzugs, ist die BerIsDa GmbH berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Kunde hat die betreffenden Gegenstände sofort herauszugeben. Ein Rücktritt vom zugrundeliegenden Vertrag durch die BerIsDa GmbH liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn die BerIsDa GmbH den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt hat.

§ 8 Einstehen für Pflichtverletzungen

(1) Für den Verkauf neuer Geräte gewährleistet die BerIsDa GmbH dem Kunden eine dem jeweiligen Technikstand eines Warentyps entsprechende Fehlerfreiheit. Die Fehlerbeseitigung erfolgt nach Wahl der BerIsDa GmbH durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder seine Gegenleistung angemessen mindern. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so verjähren diese Gewährleistungsansprüche innerhalb von 12 Monaten. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für die von der BerIsDa GmbH selbst erstellte Standard-Software.

(2) Die BerIsDa GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in Absatz (1) genannten Geräte und Programme in Verbindung mit drittgelieferter Hard- oder Software fehlerlos arbeiten.

(3) Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen, wenn vom Kunden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den gelieferten Gegenständen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Gewährleistungsansprüche von Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und von öffentlich-rechtlichen Sondervermögen entfallen, wenn der Mangel der BerIsDa GmbH nicht innerhalb von acht Tagen nach dessen Auftreten vom Kunden schriftlich angezeigt wird. Auf Verlangen der BerIsDa GmbH hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandeten Gegenstände auf eigene Kosten unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer zum Sitz der BerIsDa GmbH zu verbringen.

(4) Kosten und Bearbeitungsgebühren, die im Zusammenhang mit unberechtigten Gewährleistungsbegehren entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

(5) Setzt der Kunde von der BerIsDa GmbH bezogene Software zusammen mit von Dritten bezogener System- oder Entwicklungssoftware ein, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden, wenn der BerIsDa GmbH nicht zuvor ihr Einverständnis mit dem Einsatz der Dritt-Software erklärt hat.

(6) Für Schäden des Kunden haftet die BerIsDa GmbH nur, soweit der Schaden von der BerIsDa GmbH, ihren Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Übrigen haftet die BerIsDa GmbH nur für voraussehbare Schäden, die durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten von der BerIsDa GmbH verursacht werden. Die Haftung ist ausgeschlossen für dem Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie für Schäden, die ihre Ursache in der von Dritten zur Verfügung gestellten Anwendungsumgebung haben. Die BerIsDa GmbH haftet ferner nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen.

(7) Im Falle der Zerstörung von Daten des Kunden durch die BerIsDa GmbH beschränkt sich die Haftung auf den Aufwand, der dem Kunden durch das Rückkopieren der kundenseitig erstellten Sicherungskopien entsteht. Dieses Recht entfällt, wenn der Kunde durch die in Absatz (3) Satz 1 genannten Handlungen den Datenverlust verursacht hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Sonderregelungen für Standard-Software

(1) Soweit die BerIsDa GmbH Standard-Software, die von Dritten bezogen wurde, an den Kunden veräußert oder lizenziert, verpflichtet sich der Kunde hiermit, die Liefer- und Vertragsbedingungen des Softwareherstellers oder -lieferanten, die Urheber- und Verwertungsrechte des Softwareherstellers bzw. Lizenzinhabers anzuerkennen und die diesbezüglichen einschlägigen Gesetzesvorschriften zu beachten.

(2) Es gilt im Übrigen die Freistellungspflicht des Kunden nach § 11 Absatz (2) Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 10 Sonderregelungen für Beratungs-, Organisations -und Programmierleistungen

(1) Unbeschadet eventueller Spezialregelungen in Lizenz-, Projekt-, Rahmen- oder ähnlichen Verträgen ist der Kunde bei der Durchführung von Beratungs-, Organisations- und Programmierungsarbeiten durch die der BerIsDa GmbH verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Übergabe der Programme, Auswertungen, Konzeptionen oder sonstiger Arbeiten unter Beifügung der für die Wiederholung oder Berichtigung notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

(2) Bei von der BerIsDa GmbH entwickelter Individual-Software hat der Kunde unverzüglich nach der Betriebsbereitschaftsanzeige durch die der BerIsDa GmbH die Abnahmeprüfung durchzuführen. Gegenstand dieser Prüfung ist die Leistung, wie sie von den Parteien festgelegt worden ist. Die Abnahmeerklärung erfolgt durch das Unterzeichnen und Zusenden (per Einschreiben) des BerIsDa-Abnahmeformulars innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Betriebsbereitschaftsanzeige. Teilt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach diesem Zeitpunkt der BerIsDa GmbH das Fehlen eines vereinbarten Leistungsmerkmals mit eingeschriebenem Brief mit, so gilt das Programm auch ohne Unterzeichnung der Abnahmeerklärung als abgenommen.

(3) Keine Gewähr übernimmt die BerIsDa GmbH dafür, dass die überlassene Individual-Software spezielle Erfordernisse des Kunden oder die Tauglichkeit zu einem speziellen Zweck erfüllt.

(4) Der Kunde ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der Programme, insbesondere für die Sicherung der mit den betreffenden Programmen be- und verarbeiteten Daten.

§ 11 Vorbehalt der Rechte und Schutzrechte Dritter

(1) Die der BerIsDa GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an von ihr erstellter/ten Software, Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Plänen, Konzeptionen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung durch die BerIsDa GmbH dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen und Bearbeiten ist ohne ausdrückliche Einwilligung der BerIsDa GmbH untersagt. Auf Verlangen ist/sind sie unverzüglich an die BerIsDa GmbH zurückzugeben, sofern dem nicht andere Nutzungsvereinbarungen (etwa bei Software) entgegenstehen. Im Falle der Zuwiderhandlung durch den Kunden ist die BerIsDa GmbH berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

(2) Die BerIsDa GmbH haftet nicht für die Verletzung etwaiger Patent-, Urheber- oder sonstiger Schutzrechte durch den Kunden an vertragsgegenständlichen Lieferungen oder Leistungen. Wird BerIsDa GmbH insofern durch Dritte in Anspruch genommen, hat der Kunde die BerIsDa GmbH von jeglichen Ansprüchen dieser Art freizustellen. Im Falle einer Inanspruchnahme wird die BerIsDa GmbH den Kunden unverzüglich informieren.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt oder der betreffende Vertragspartner der Bekanntgabe vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch sinngemäß für Angebote, Kostenvoranschläge, Konzeptionen, Pflichtenhefte, Zeichnungen, Prospekte und weitere Unterlagen, die dem Kunden im Zuge einer Vertragsanbahnung überlassen werden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die BerIsDa GmbH oder verbundene Unternehmen personenbezogene Daten in dem Umfang speichert und verarbeitet, als dies im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 13 Warenrücksendung und Falschlieferung

(1) Warenrücksendungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der BerIsDa GmbH zulässig. Im Falle der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kostenpauschale erhoben. Warenrücksendungen, die „unfrei“ bei der BerIsDa GmbH eintreffen, werden nicht angenommen.

(2) Falschlieferungen durch die BerIsDa GmbH sind vom Kunden innerhalb von acht Tagen ab Wareneingang schriftlich zu reklamieren. Die falsch gelieferte Ware wird von der BerIsDa GmbH oder durch ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen kostenfrei beim Kunden abgeholt.

(3) Im Falle der Falschbestellung durch den Kunden muss die Ware „frei Haus“ an die BerIsDa GmbH zurückgesandt werden; das Transportrisiko trägt der Kunde. Für die Rücknahme derartiger Falschbestellungen erhebt die BerIsDa GmbH grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6 % des Warenwerts, mindestens jedoch EUR 50,00. Bei falschbestellter versiegelter Software, Hardware und bei Verbrauchsmaterialien, deren Verpackung bzw. Lizenzverpackung geöffnet wurde, ist die Rücknahme bzw. der Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Fulda als Gerichtsstand vereinbart, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

(2) Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der BerIsDa GmbH.

§ 15 Anwendbares Recht

Für das vorliegende Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

§ 16 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrundeliegenden Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt.